Allgemeinverfügung vom 01.05.2020 und Handlungsleitfaden

Am 1. Mai 2020 erließ das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine neue Allgemeinverfügung bezüglich der Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen. 

Nachfolgend finden Sie außerdem die Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG).

Allgemeinverfügung vom 01.05.2020 und Handlungsleitfaden
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