Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas

Bis Ende Juni bleibt es in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu.
So können unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen.  Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde heute vom Kabinett beschlossen. Sie tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020. Abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de oder nachfolgend:

Was ist neu an Schulen?

Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt: Die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der Gesundheitsbescheinigung bleiben bestehen.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen.

Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

HORT

  • weiterhin keine Frühbetreuung
  • keine Gruppen- bzw Klassenmischung
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