Schulanmeldung und Einschulung

Was Sie als Eltern zum Thema Schulbeginn und Schulanmeldung wissen sollten.

In Deutschland besteht bekanntlich Schulpflicht. Gesetzlich geregelt, gibt es mit geringen Abweichungen der einzelnen Bundesländer, eine feste Regelung für die Beschulung der Kinder und Jugendlichen. Ab und bis zu einem bestimmten Alter, beziehungsweise bis zur Vollendung einer Schullaufbahn, sind die Heranwachsenden dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen.

 

Einschulung und Stichtag in Sachsen

Das Einschulalter liegt je nach Bundesland bei fünf bis sieben Jahren. Außer in Ausnahmefällen, müssen Kinder in Sachsen im Alter von sechs Jahren eingeschult werden. Mit Schuljahresbeginn werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni (Stichtag Einschulung) des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Ein Jahr, bevor Ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht, muss es an einer kommunalen Grundschule in dem für Sie zutreffenden Bezirk angemeldet werden.

Ihnen als Eltern ist es erlaubt für Ihr Kind, sollte es nach dem jeweiligen Stichtag geboren sein, eine frühere Einschulung zu beantragen.

Die gruuna Schule berät Sie dazu gern persönlich, denn schließlich sollte die gesunde Entwicklung des Kindes im Vordergrund stehen.

Wenn Ihr Kind das sechste Lebensjahr erreicht hat und Sie der Meinung sind, dass es noch nicht schulfähig ist, besteht die Möglichkeit auf eine Zurückstellung. Dafür gibt es, abhängig vom Bundesland, unterschiedliche Verfahren über die es sich zu informieren gilt.

 

Schulanmeldung

Für Sie als Eltern, vor allem aber für Ihr Kind, ist es eine bedeutende Entscheidung in welche Grundschule Ihr Kind eingeschult wird. Daher sollten Sie sich frühzeitig der Frage widmen, welche Schule Ihr Kind ab Beginn der Schulpflicht besuchen soll.

Wir empfehlen Ihnen, mehrere verschiedene Schulen zu besuchen. Schauen Sie sich die Schule an, lernen Sie das Personal kennen und informieren Sie sich über die Leitsätze der Schule. Sie können und sollten Ihr Kind an mehreren Grundschulen anmelden.
Wenn Sie möchten, dass ihr Kind in der gruuna Schule oder einer anderen freien Schule eingeschult wird, ist es notwendig, dass Sie es dennoch an der staatlichen Grundschule ihres Schulbezirkes anmelden. Informationen zu den Schulbezirken können Sie der Satzung der Stadt Chemnitz entnehmen. Es ist in der Regel nicht möglich, Ihr Kind für eine Schule eines benachbarten Bundeslandes anzumelden.

Ein Jahr vor der Einschulung werden die Anmeldetermine vom zuständigen Schul- und Sportamt für die jeweiligen Schulbezirke bekannt gegeben. Die entsprechenden Informationen und Termine der Stadt Chemnitz finden Sie im Amtsblatt, im Internet, auf Aushängen in Kindertagesstätten, in den kommunalen Grundschulen oder in Verwaltungsgebäuden der Stadt Chemnitz.

 

    Hiermit bekunde ich Interesse, meinen Sohn/meine Tochter an der gruuna Schule in Chemnitz anzumelden.

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